ARTFACTORY Bio-Tattoos vor Gericht
Sind Bio-Tattoos wirklich eine zeitlich begrenzte Alternative zum ewigen Hautschmuck oder lediglich Augenwischerei? In einem aktuellen Fall entschied das Amtsgericht Trier aufgrund eines medizinischen Gutachtens: Ein sogenanntes Time-Tattoo stellte sich als dauerhafte Tätowierung heraus - die ausführende Kosmetikerin wurde zu DM 5.000,- Schmerzensgeld verurteilt. Tattoos sind HIP, modisch und kaum ein Promi kommt heute noch "ohne" aus. Diese positive Entwicklung trägt dazu bei, dass durch ständige Präsenz in den Medien das Tattoo von seinem einstigen Schmuddel-Image befreit wird, dass Freunde der Tätowierkunst nicht mehr per se als Kriminelle oder als leichte Mädchen eingestuft werden: Dadurch, dass Tattoos wie modische Accessoires behandelt werden, findet die Tätowiererei bis zu einem gewissen Grad gesellschaftliche Anerkennung. Soweit zur positiven Auswirkung dieses Trends. Damit verbundene Probleme aber ergeben sich allein schon aus der Widersprüchlichkeit der Worte "Tattoo" und "Mode": Tattoos halten ein Leben lang - Moden ändern sich ständig. Wie kann man aber nun dem Tattoo-Trend folgen, der ja nun mal durch Celebrities, Film und Fernsehen vorgelebt wird, ohne möglicherweise in einigen Jahren "megaout" zu sein? Vor sieben Jahren stellte Thomas Gottschalk in seiner Samstagabend-Show "Wetten Dass" die vermeintliche Lösung des Problems vor: "Tätowierungenn", die nach einiger Zeit wieder verschwinden sollen (das TM berichtete, Heft 4/94). Unter verschiedensten Namen wie "Temporary Tattoos", "Temptoos", "Time-Tattoos" oder "Bio-Tattoos" werden seither vornehmlich in Kosmetikstudios die vermeintlichen "Verschwinde-Tattoos" an den Mann bzw. hauptsächlich an die Frau gebracht. Die Kunden wähnen sich auf der sicheren Seite, wird ihnen doch von Kosmetikerinnen stets versichert, das Bild auf der Haut würde innerhalb einiger Jahre - auf präzise Zeitangaben lässt sich wohlweislich niemand ein - nicht mehr zu sehen sein. Wie verlässlich diese Voraussagen sind, interessiert die meisten zunächst nicht besonders - die Vorstellung, dich ohne lebenslange Verpflichtung dem Tattoo-Trend anschließen zu können, scheint vielen so verlockend, dass logisches Denken zunächst mal auf der Strecke bleibt. Seit dem Bekanntwerden dieser vermeintlich zeitlich beschränkten Variante der Hautverzierung meldete das TätowierMagazin unablässig Bedenken an, nicht zuletzt gestützt durch Einschätzungen von Hautärzten (z.B. TM 6/97: "Biotattoos - der Traum vom vergänglichen Körperschmuck"). Von dieser kritischen Haltung sind wir bis heute nicht abgewichen, insbesondere weil uns trotz intensiver Beschäftigung mit diesem Thema in all den Jahren auch nicht ein einziger Fall bekannt wurde, indem sich ein solches "Verschwinde-Tattoo" tatsächlich von selbst und ohne Rückstände wieder aufgelöst hätte.
Oft erwogen frustrierte Kunden, die verantwortlichen Kosmetikstudios aufgrund der unrichtigen Voraussagen bezüglich der Haltbarkeit der Hautbilder zu verklagen, doch viele ließen sich von den im Vorfeld unterzeichneten umfangreichen "Einverständniserklärungen", die vor Ausführung der Biotattoos zu unterzeichnen waren, von einer Klage abschrecken, in der Annahme, mit diesem Schriftstück mögliche Regressansprüche aufgegeben zu haben. Dass dem nicht so ist, entschied das Amtsgericht Trier am 13. Oktober letzten Jahres (Aktenzeichen 7 C 223/99). Zu einem Rechtsstreit kam es, nachdem Kerstin Bartzen sich in einem Kosmetikstudio im Frühjahr ‚99 ein sogenanntes Time-Tattoo im Motiv einer stilisierten Sonne oberhalb der linken Brust hatte anbringen lassen. Die Ausführende hatte Frau Bartzen gegenüber versichert, das Time-Tattoo würde ohne weiteres Zutun innerhalb von drei bis fünf Jahren wieder verschwunden sein und die Behandlung ginge zudem ohne jegliche Narbebildung vonstatten. Dass insbesondere der letzte Punkt nicht der Wahrheit entsprach, war aufgrund der tatsächlich nach der Behandlung einsetzenden Narbenbildung schon bald offensichtlich, und auch in Hinsicht auf die begrenzte Haltbarkeit des Bildes stellten sich bei Frau Bartzen bald Zweifel ein, die sich nach eigener Recherche und Nachfragen bei Tattoo-Studios verstärkten. Infolge des schließlich von ihr angestrengten Rechtsstreits wurde Kerstin Bartzen in der Hautklinik des Uniklinikums Mainz vorstellig, dessen Dermatologen Dr. med. T. Proebstle, Priv. Doz. Dr. med. D. Becker sowie Direktor der Hautklinik Dr. med. J. Knop vom Amtsgericht Trier als Gutachter bestellt worden waren. Bei zwei zeitlich auseinanderliegenden Untersuchungen am 17.01.00 und 23.09.00 kamen die Hautärzte zu eindeutigen Ergebnissen: "Zum Hautbild der Klägerin sei festzustellen", so die Mediziner, "dass es sich bei der Arbeit der Beklagten um eine Tätowierung handelt". Begründet wird diese Einschätzung damit, dass Farbpigmente die, wie von der Beklagten versprochen, lediglich in die obere Hautschicht eingebracht seien, innerhalb von vier Wochen durch den Prozess der Hauterneuerungen völlig verschwinden würden. Im zu beurteilenden Fall aber "befinden sich die Pigmente, die für das derzeitige Motivresultat bei der Klägerin verantwortlich sind, in der tieferen, mittleren Hautschicht (der Lederhaut auch Cutis oder Dermis; Anm. d. Red.)", so die Hautexperten. Dementsprechend erklärten die Dermatologen: "Ein langsames Ausschleusen der Pigmente aus der Haut kann (...) definitiv ausgeschlossen werden" und weiter: "Unserer Auffassung nach muss (...) davon ausgegangen werden, dass die Tätowierung auf Dauer bestehen bleibt und nicht, wie im Prospekt angekündigt, in den nächsten Jahren verschwinden wird." Obgleich das Schmerzensgeld in diesem Fall wohl gerade mal ausreichen wird, die entstandenen Kosten der Geschädigten zu decken, ist doch das Urteil des Trierer Richters von großer Wichtigkeit, da es zeigt, dass auch durch das Unterschreiben umfangreicher Einverständniserklärungen nicht auf Schadensersatzansprüche verzichtet werden muss, wenn sich Aussagen von "Time-, Bio- oder Temptoowierern" hinsichtlich der zeitlichen Haltbarkeit als unwahr erweisen. Da das Ausschleusen der Pigmente aus der Haut nach einem Zeitraum von vier Wochen, der Zeitdauer, in der sich die Oberhaut erneuert, von Dermatologen definitiv ausgeschlossen wird, könnten sich "Verschwinde-Tätowierer" also nur noch darauf berufen, dass die in der Dermis, der Lederhaut, eingelagerten Farbstoffe sich nach und nach auflösen oder ausbleichen. Doch auch unabhängig von der Überlegung, ob man möglicherweise jahrelang mit einem halbverblassten Bild herumlaufen möchte, meldeten die Mainzer Uni-Dermatologen dieser theoretischen Möglichkeit gegen über große Zweifel an; im vorliegenden Fall "ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt bei der Klägerin keinerlei Hinweise darauf, dass ein derartiger Prozess des Ausbleichens bereits eingesetzt hätte, denn das Erscheinungsbild der Tätowierung hat sich zwischen den beiden Untersuchungen nicht verändert." Studien zu diesem Punkt, die wissenschaftlichen Kriterien standhielten, so die Hautärzte, lägen bislang nicht vor. Der Traum vom vergänglichen Hautbild - so soll's funktionieren: Grundsätzlich wird die vermeintliche zeitliche Haltbarkeit der Verschwinde-Tattoos von Anbietern mit zwei verschiedenen Ansätzen erklärt: 1. Spezielle Bio-Tattoo-Farben Einige Anbieter von Hautbildern, die nach einigen Jahren wieder verschwinden sollen, behaupten, spezielle Farben zu benutzen, die nach einiger Zeit verblassen. Natürlich ist es durchaus möglich, dass dort Farben zum Einsatz kommen, die weniger lichtbeständig sind als qualitativ hochwertige Tattoo-Farben. Bei sehr alten Tätowierungen lässt sich gelegentlich tatsächlich beobachten, dass Stellen, insbesondere solche, die ursprünglich rot tätowiert waren, nahezu vollständig verblasst sind. Es ist aber kaum vorauszusagen, innerhalb welchen Zeitraums Farben ausbleichen, geschweige denn ganz verschwinden, sofern sie das überhaupt tun. Auch kann dann kaum erwartet werden, dass das Bild gleichmäßig verblasst. Der potentielle Kunde kann sich also darauf einstellen, dass sein " Temptoo" nach einiger zeit an verschiedenen Stellen ausbleicht, während andere noch klar zu erkennen sind. Mit so einem verblassten, fleckigen Bild läuft man dann im ungünstigsten Fall noch einige Jahre rum, bevor man sich entschließt die traurigen Reste entweder durch eine teure Laserbehandlung entfernen zu lassen oder die Ruine mit einer professionellen Tätowierung überdecken zu lassen. Hautärzte äußern sich jedoch skeptisch gegenüber diesem Erklärungsansatz; derzeit lägen keinerlei wissenschaftliche Publikationen vor, die diese Art des Verschwindens oder Ausbleichens belegen könnten. Auch die Erkenntnisse der Stiftung Warentest (Test-Heft 6/99) stimmen nachdenklich: Demnach wurden in einigen Kosmetik-Studios, die behaupteten "Bio-Farben" zu benutzen, ganz normale, also dauerhafte, Tätowierfarben verwendet. 2. Die Hautschichten-Theorie Beliebter als die Behauptung, spezielle Farben zu benutzen, ist die Erklärung mancher "Verschwinde-Tätowierer", nur in die oberste Hautschicht, die Epidermis oder Oberhaut zu stechen. Das Wort "stechen" wird allerdings, aufgrund er Assoziation zum Tätowieren, tunlichst vermieden; statt dessen ist von "implantieren", "oszillieren", "Pigmentieren" oder "einreiben" die Rede. Da sich diese Hautschicht ständig erneuere, würden die darin liegenden Farbpartikel nach einigen Jahren im Prozess der Hauterneuerung "herauswachsen". Richtig ist, dass sich die Epidermis oder Oberhaut tatsächlich ständig erneuert; allerdings dauert dieser Prozess nicht etliche Jahre sondern lediglich ca. vier Wochen. Farbpartikel, die in die Oberhaut eingebracht werden, wie es beispielsweise bei Henna-Bemalungen geschieht, bei denen die Pflanzenfarbe die verhornte Oberhaut einfärbt, sind also spätestens nach einem Monat komplett verschunden. Nachhelfen kann man hier bei Bedarf mit Peelings, die zu einer schnelleren Abschilferung der oberflächlichen Hornzellen beitragen.
Ein Bild lediglich in diese oberste Hautschicht zu stechen ist allerdings nahezu unmöglich; je nach Körperstelle ist die Epidermis zwischen 0,04 und 1,5 Millimeter stark, außerdem liegt sie nicht in gleichbleibender Stärke flach über der darunterliegenden Lederahut (Cutis oder Dermis), sondern ist mit dieser reißverschlussartig verzahnt. Wie schwer es ist, unabhängig von Kunde und Hautstelle(wettergegerbte Männer- oder blasse Frauenhaut, dünne Innenarmhaut oder kräftige Haut an der Schulter) immer exakt die richtige Stichtiefe zu treffen (0,04 - 1,5 Millimeter je nach Körperstelle, wie gesagt), kann sich jeder leicht ausmalen. Sollte es aber trotzdem gelingen, ein Bild nur in der Oberhaut/Epidermis anzubringen, müsste es mit der Hauterneuerung innerhalb von vier Wochen verschwinden - nicht innerhalb von einigen Jahren! Sämtliche Farbpigmente, die nach einem Zeitraum von einem Monat noch in der mittleren Hautschicht, der Lederhaut. "Es muss - zumindest in Fachkreisen - als hinlänglich bekannt gelten, dass nur Pigmente, die in die mittlere Hautschicht, (...), gelangen, länger als 4 Wochen sichtbar bleiben können." So die Hautärzte der Uniklinik Mainz in ihrem Gutachten. Dazu auch Prof.Dr.H.C. Friederich aus Marburg: "Soll (...) eine Tätowierung angefertigt werden, die 2-3 Jahre sichtbar bleiben soll, unterscheidet sich der Einbringungsmodus und die - ebene, (...), nicht von der maschinell oder manuell ausgeführten Tätowierung. "("Temporary Tattoos - für immer gezeichnet?" in: Dr. Derm 45, Heft 2/97) Voraussetzung für die Anfertigung eines Hautbildes, das mehrere Jahre sichtbar bleiben soll, so Prof. Dr. Friederich, "ist eine Einbringung der Farbpigmente in die Cutis", in die mittlere Zellschicht also, nicht in die, wie von "Temptoowierern" behauptet. Diese Hautschicht unterliegt aber nicht wie die darüberliegende Oberhaut/Epidermis, einem ständigen Erneuerungsprozess, d.h. die in die Lederhaut/Cutis eingelagerten Farbpartikel bleiben da drin un wachsen nicht wider heraus (Vgl. hierzu das Statement der Mainzer Uni-Dermatologen: "Ein langsames Ausschleusen der Pigmente aus der Haut kann (...) definitiv ausgeschlossen werden"). Der Aufbau der menschlichen Haut Die Haut besteht aus drei Schichten, namentlich von außen nach innen aus der Oberhaut oder Epidermis, der mittleren Lederhaut, auch Cutis oder Dermis genannt und der Unterhaut (Subkutis).
Die Oberhaut ist, abhängig von der jeweiligen Körperstelle, zwischen 0,04 und 1,5 Millimeter dick. Im unteren Bereich der Oberhaut bilden sich durch Zellteilung ständig neue Zellen, die durch den Regenerationsprozess nach außen gedrängt werden. Im Verlaufe dieses Prozesses verhornen die Zellen und bilden schließlich die äußerlichste Hornschicht, bevor sie von nachfolgenden Zellen wiederum verdrängt werden und abschuppen. Der komplette Erneuerungszyklus der Oberhaut dauert nicht länger als 30 Tage.
Unter der Oberhaut/Epidermis liegt die mittlere Hautschicht, Lederhaut, Dermis oder auch Cutis genannt. In der Lederhaut befinden sich u.a. die Papillarkörper, in denen Farbpigmente dauerhaft eingekapselt werden. Die Lederhaut erneuert sich nicht ständig wie die Oberhaut, so dass Farbpigmente, die in dieser Hautschicht eingebracht werden dauerhaft verbleiben. Die Unterhaut oder Subkutis, ist für das Tätowieren nur insofern von Bedeutung, als vermieden werden sollte, hineinzustechen. Durch zu tiefes Stechen können kleine Gefäße verletzt werden, was zu den blau-grünen Schatten oder "Verläufen" neben tätowierten Linien führt, die für Amateurtätowierungen typisch sind. Kommentar von Dirk-Boris "Keine Fragen nach Biotattoos, sonst Wutanfall!", so konnte man vor einigen Jahren auf einem Schild im Studio des Tätowierers Maik Frey lesen. Wie etliche seiner Kollegen war Maik genervt von den ständigen Fragen nach den vermeintlichen "Verschwinde-Tattoos". Dennoch reagierte Maik tatsächlich bei solchen Nachfragen nicht mit Wutanfällen sondern mit ausführlicher Beratung und Aufklärung, insbesondere warum so etwas wie eine zeitlich begrenzte Tätowierung nicht funktionieren kann. Genutzt hat das in der Regel nicht viel, oft genug bekam er nach seinen ausführlichen Erklärungen zu hören: "Wenn du das nicht machst, wo kann ich mir das dann machen lassen?" Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens, was soll da schon ein Tätowierer ausrichten. Nicht selten wurde Tätowierern, die sich schlichtweg um Aufklärung bemühten, gar Konkurrenzneid unterstellt.
Mit dem Trierer Urteil ist nun erstmals ein Gericht aufgrund eines medizinischen Gutachtens in einem konkreten Fall zur Überzeugung gelangt, dass es sich bei einem Hautbild, das von einer Kosmetikerin als zeitlich begrenztes Time-Tattoo bezeichnet wurde, tatsächlich um eine dauerhaft in die Haut eingebrachte Tätowierung handelt. Nutzen wird auch das freilich nicht viel. Nach wie vor werden die Leute nur das glauben, was sie gern glauben möchten. Insofern werden Kosmetikstudios auch in Zukunft genug "Verschwinde-Tattoo" - Kundschaft haben. Aber vielleicht fangen ja einige Kosmetiker nach dem Trierer Urteil an, sich ein paar Gedanken zu machen - zum Beispiel dazu, ob ihre Behauptungen hinsichtlich Stichtiefe und Haltbarkeit ihrer Bilder auch vor einem Gericht Bestand haben würden, das ein dermatologisches Gutachten einfordert ...
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